Bei der Einrichtung eines neuen Ladetarifs gibt es zwei wichtige Kostenpunkte, die zu berücksichtigen sind: die Grundgebühr und die Startgebühr.
Grundgebühr: Dies sind die monatlichen Kosten, die für das Laden anfallen(Beispiel Beitrag EnBW).
Startgebühr: Dies ist die Gebühr, die für die Nutzung der jeweiligen Ladesäule erhoben wird.